Urteil Rechtsanwalt als Grundstücksmakler
Schlagworte
Rechtsanwalt als Grundstücksmakler
Leitsatz
Die Tätigkeit als Grundstücksmakler oder Vermittler von Finanzdienstleistungen ist mit dem Anwaltsberuf grundsätzlich unvereinbar (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 21. September 1987 - AnwZ [B] 25/87 und v. 18. Oktober 1999 - AnwZ [B] 97/98).
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