Urteil Rechtmäßige Anordnung des Bezirksamts zur Aufhebung der Versorgungssperre gegen einzelnen Wohnungseigentümer


Schlagworte

Rechtmäßige Anordnung des Bezirksamts zur Aufhebung der Versorgungssperre gegen einzelnen Wohnungseigentümer

Leitsätze

1. Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist nicht nur bei baulichen Mängeln anwendbar, die auf Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüssen beruhen (hier bejaht für Absperrung der Heizungsanlage und Unterbrechung der Wasserversorgung).

2. Ein Wohnungseigentümer kann auch dann als verfügungsberechtigter Zustandsstörer nach dem WoAufG in Anspruch genommen werden, wenn er nicht die Versorgungssperre selbst vorgenommen hat, die betroffene Wohnung nicht in seinem Sondereigentum steht und ein Verwalter für die Wohnungseigentumsanlage bestellt ist.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.