Urteil Rechtliches Gehör


Schlagworte

Rechtliches Gehör; Angriffe gegen Beweiswürdigung

Leitsätze

1. Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen.

2. Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweisgrundsätze zu überprüfen, weil sie dem sachlichen Recht zuzuordnen sind. Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)

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