Urteil Recht und Pflicht zur Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter
Schlagworte
Recht und Pflicht zur Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter
Leitsätze
1. Der Mieter kann den Vermieter nicht darauf verweisen, Betriebskosten dürften ohne einen Beschluss der WEG nicht abgerechnet werden.
2. Der vermietende Sondereigentümer ist vielmehr berechtigt und verpflichtet, die Abrechnung innerhalb der Frist des § 556 Abs. 3 BGB dem Mieter mitzuteilen (Bestätigung von Senat GE 2017, 345).
(Leitsätze der Redaktion)
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