Urteil Räumungsklage gegen nichtmietende Ehefrau, Räumungstitel gegen Mieter wirkt nicht gegen Mitbewohner
Schlagworte
Räumungsklage gegen nichtmietende Ehefrau, Räumungstitel gegen Mieter wirkt nicht gegen Mitbewohner
Leitsätze
1. Ein Räumungstitel gegen den Mieter wirkt nicht gegenüber dessen Ehefrau.
2. Die spätere Räumungsklage auch gegen die Ehefrau ist deshalb zulässig (weil notwendig) und begründet (§ 546 Abs. 2 BGB).
(Leitsätze der Redaktion)
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