Urteil Rauchen im Hausflur als bestimmungswidrige Nutzung des Treppenhauses
Schlagworte
Rauchen im Hausflur als bestimmungswidrige Nutzung des Treppenhauses; übermäßige Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer
Leitsatz
Das Aufsuchen des Treppenhauses zum Zwecke des Rauchens widerspricht der Zweckbestimmung eines Hausflurs. Wohnungseigentümer haben untereinander Anspruch auf Unterlassung eines nicht gelegentlichen Rauchens.
(Leitsatz der Redaktion)
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