Urteil Rauchen
Schlagworte
Rauchen; Nikotinablagerungen; Wohnungsrückgabe; besenrein
Leitsatz
Die Verursachung von Nikotinablagerungen in der Mietwohnung ist auch dann, wenn sie ungewöhnlich stark ist, Folge eines als vertragsgemäß anzusehenden Mietgebrauchs.
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