Urteil Ratenzahlung und Vergleich
Schlagworte
Ratenzahlung und Vergleich
Leitsatz
Ein Vergleich im Sinne von §§ 23 BRAGO, 779 BGB liegt auch dann vor, wenn die Parteien eines Rechtsstreits einen gerichtlichen Vergleich schließen, wonach sich der Bekl. zur Zahlung der von ihm nicht bestrittenen Klageforderung in vom Kl. eingeräumten Raten verpflichtet und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derer des Vergleichs übernimmt.
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