Urteil Rasterfeld des Mietspiegels nach Baualter und nicht Bezugsfertigkeit
Schlagworte
Rasterfeld des Mietspiegels nach Baualter und nicht Bezugsfertigkeit; Zeitpunkt der Bauabnahme; gestaltete und abschließbare Müllstandsfläche; fehlende Stellmöglichkeit für Waschmaschine bei mieterseitig gestelltem Geschirrspüler; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
Leitsatz
Maßgeblich für die Einordnung in den Berliner Mietspiegel ist das Baualter (hier: Abnahme am 29. Dezember 1964) und nicht die Bezugsfertigkeit (hier: 1. Januar 1965).
(Leitsatz der Redaktion)
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