Urteil Rangfolge in der Zwangsversteigerung
Schlagworte
Rangfolge in der Zwangsversteigerung; Entstehen der Beitragspflicht für Schutzwasserentsorgung mit Erlaß der Satzung; keine rückwirkende Heilung eines vor Erlaß der Satzung erlassenen Beitragsbescheides
Leitsätze
1. Für den Beginn des Vierjahreszeitraumes für das Recht auf Befriedigung aus dem zwangsversteigerten Grundstück wegen der rückständigen Beiträge für öffentliche Lasten ist das Entstehen der Beitragspflicht, nicht der vorherige Erlaß des Beitragsbescheides maßgebend.
2. Die Beitragspflicht entsteht mit dem Inkrafttreten der zugrundeliegenden Satzung, mit dem der zunächst mangels vorher erlassener Satzung rechtswidrige Beitragsbescheid ex nunc rechtmäßig wird.
(Leitsätze der Redaktion)
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