Urteil Räumungsvollstreckung unter Hinzuziehung eines Transportunternehmens
Schlagworte
Räumungsvollstreckung unter Hinzuziehung eines Transportunternehmens
Leitsatz
Der Gerichtsvollzieher ist berechtigt, im Rahmen einer Räumungsvollstreckung ein Umzugsunternehmen zu beauftragen, um unpfändbare Sachen in das Pfandlokal zu schaffen. Er kann dafür vom vollstreckenden Vermieter einen angemessenen Kostenvorschuß verlangen. Das gilt auch, wenn der Vermieter ein Vermieterpfandrecht an allen in der Wohnung befindlichen Sachen geltend macht (entgegen AG Wedding, Beschluß vom 12. Juli 2004 - 35 M 8075/04 = GE 2004, 965 f.).
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