Urteil Räumungsvollstreckung ohne Transportunternehmen bei ausgeübtem Vermieterpfandrecht
Schlagworte
Räumungsvollstreckung ohne Transportunternehmen bei ausgeübtem Vermieterpfandrecht
Leitsatz
Erstreckt der Vermieter sein Vermieterpfandrecht auf alle sich in der Wohnung befindlichen Sachen des Räumungsschuldners/Mieters, muß der Gerichtsvollzieher ohne Hinzuziehung eines Transportunternehmens die Räumung durchführen und alle Gegenstände des Mieters in der Wohnung belassen. Als Kostenvorschuß kann er nur die voraussichtlich entstehenden Kosten einschließlich der Auslagen für die Beauftragung eines Schlossers zur ggf. zwangsweisen Öffnung der Wohnung verlangen.
(Leitsatz der Redaktion)
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