Urteil Räumungsvollstreckung ohne Anwesenheit des Gläubigers


Schlagworte

Räumungsvollstreckung ohne Anwesenheit des Gläubigers

Leitsatz

Die Räumungsvollstreckung besteht aus zwei Teilen: Zunächst ist der Schuldner aus dem Besitz zu setzen, danach ist der Gläubiger in den Besitz einzuweisen. Eine Anwesenheit von Schuldner oder Gläubiger ist dazu nicht erforderlich.

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