Urteil Räumungsvollstreckung ohne Anwesenheit des Gläubigers
Schlagworte
Räumungsvollstreckung ohne Anwesenheit des Gläubigers
Leitsatz
Die Räumungsvollstreckung besteht aus zwei Teilen: Zunächst ist der Schuldner aus dem Besitz zu setzen, danach ist der Gläubiger in den Besitz einzuweisen. Eine Anwesenheit von Schuldner oder Gläubiger ist dazu nicht erforderlich.
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