Urteil Räumungsvollstreckung bei ausgewechseltem Türschild
Schlagworte
Räumungsvollstreckung bei ausgewechseltem Türschild
Leitsatz
Allein ein an der zu räumenden Wohnung befindliches Schild mit einem anderen Namen als demjenigen des in dem Vollstreckungstitel ausgewiesenen Räumungsschuldners berechtigt den Gerichtsvollzieher nicht, von der Räumung abzusehen.
(Leitsatz der Redaktion)
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