Urteil Räumungsvollstreckung
Schlagworte
Räumungsvollstreckung; Mietverhältnis, konkludentes; Vollstreckung, treuwidrige; schlüssiges Verhalten
Leitsatz
Die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsvergleich ist unzulässig, wenn die Parteien bei objektiver Betrachtungsweise ein neues Mietverhältnis begründet haben oder die konkludente Vollstreckung treuwidrig ist.
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