Urteil Räumungsverpflichtung des ausgezogenen Mitmieters
Schlagworte
Räumungsverpflichtung des ausgezogenen Mitmieters
Leitsatz
Der auf Räumung verklagte, aus der Wohnung ausgezogene Mitmieter kann sich solange nicht auf Unmöglichkeit der Herausgabe durch den in der Wohnung verbliebenen Mitmieter berufen, solange er nicht darlegt, daß er vergeblich gerichtliche Maßnahmen gegen diesen durchzusetzen versucht hat.
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