Urteil Räumungsverpflichtung aus einem Prozessvergleich aufgrund erneuten Zahlungsverzugs


Schlagworte

Räumungsverpflichtung aus einem Prozessvergleich aufgrund erneuten Zahlungsverzugs; Vertragsstrafeversprechen

Leitsatz

Verpflichtet sich der Mieter in einem Prozessvergleich zur Wohnungsräumung und verpflichtet sich der Vermieter gleichzeitig, keine Vollstreckung, aus dem Räumungsanspruch durchzuführen, sofern der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem ehemaligen Mietvertrag ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere nicht mit einer Miete/Nutzungsentschädigung mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug gerät, liegt kein Rechtsverzicht des Mieters und damit kein (unwirksames) Vertragsstrafeversprechen vor. Gerät dann der Mieter wiederum in Zahlungsverzug, ist die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsvergleich jedenfalls dann möglich, wenn der Vermieter eine erneute (berechtigte) Kündigung des Mietverhältnisses ausspricht.

(Leitsatz der Redaktion)

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