Urteil Räumungsvergleich
Schlagworte
Räumungsvergleich; Rechtsschutzbedürfnis für erneute Räumungsklage
Leitsätze
1. Nach Abschluß eines Räumungsvergleichs nutzt der Mieter die Räume bis zur tatsächlichen Rückgabe aufgrund eines gesetzlichen Schuldverhältnisses. 2. Dieses gesetzliche Schuldverhältnis kann aus wichtigem Grund wie ein Mietverhältnis gekündigt werden.
3. Rechtsschutzbedürfnis für erneute Räumungsklage nach Abschluß eines Räumungsvergleichs.
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