Urteil Räumungsschutz, Voraussetzungen
Schlagworte
Räumungsschutz, Voraussetzungen; Vollstreckungsschutz; Räumungsvollstreckung, Schutzantrag; Räumungsanspruch, titulierter
Leitsatz
Vollstreckungsschutz gemäß § 765 a ZPO nur, wenn durch Vorlage eines Mietvertrages nachgewiesen ist, daß kurzfristig eine neue Wohnung bezogen werden kann; allein zum Zwecke der Wohnungssuche wird kein Räumungsschutz gewährt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat