Urteil Räumungsschutz bei Gesundheitsrisiken für hochbetagte Mieterin
Schlagworte
Räumungsschutz bei Gesundheitsrisiken für hochbetagte Mieterin
Leitsatz
Die Prüfung, ob die Räumungsvollstreckung bei einem hochbetagten Schuldner wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte i. S. des § 765 a ZPO darstellt, ist nicht auf eine akute Lebensgefahr während des Räumungsvorgangs selbst zu beschränken; in die Beurteilung einzubeziehen sind auch schwerwiegende gesundheitliche Risiken, die aus einem Wechsel der gewohnten Umgebung resultieren.
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