Urteil Räumungsfrist
Schlagworte
Räumungsfrist; Ersatzwohnraum; Eigenbedarf; Kündigung
Leitsatz
Ist dem wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieter die Ersatzwohnraumbeschaffung möglich, so daß wegen der Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte für ihn entfällt und ist ihm der dringende Eigenbedarf des Vermieters bekannt, ohne daß er sich während der zwölfmonatigen Kündigungsfrist um Ersatzwohnraum bemüht hat, scheidet die Gewährung einer Räumungsfrist aus.
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