Urteil Räumungseinstellung durch Gerichtsvollzieher wegen Verwirkung
Schlagworte
Räumungseinstellung durch Gerichtsvollzieher wegen Verwirkung
Leitsatz
Ein Gerichtsvollzieher darf die Räumungs-Zwangsvollstreckung nicht einstellen, weil er meint, der rechtskräftig festgestellte Räumungsanspruch sei verwirkt, weil der Gläubiger diesen nur als Druckmittel benutze (mehrmalige Rücknahme des Vollstreckungsauftrages). (Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat