Urteil Räumungsanspruch nach Kündigung wegen Mietrückstandes
Schlagworte
Räumungsanspruch nach Kündigung wegen Mietrückstandes; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Mietrückstandes; Räumungsanspruch des Vermieters; Mietzahlungsklage; keine; Voraussetzung für Räumungsanspruch
Leitsatz
Es verstößt gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot, dem gemäß § 554 BGB kündigenden Vermieter den Räumungsanspruch mit der Begründung zu versagen, er müsse den rückständigen Mietzins zuvor in einem gesonderten gerichtlichen Verfahren gegen den Mieter geltend machen.
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