Urteil Räumungsanspruch gegen schon ausgezogenen Mitmieter


Schlagworte

Räumungsanspruch gegen schon ausgezogenen Mitmieter

Leitsatz

Der vertragliche Herausgabe- (und Räumungs-) Anspruch gemäß § 556 Abs. 1 BGB nach Beendigung des mit mehreren Mietern begründeten Wohnraummietverhältnisses ist auch gegen denjenigen von ihnen begründet, der im Gegensatz zu den anderen den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben hat.

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