Urteil Räumungsanspruch
Schlagworte
Räumungsanspruch; Feriensache; nichtehelicher Lebenspartner; Eintritt in das Mietverhältnis; Kündigungserklärung
Leitsätze
1. Stützt der Vermieter im Prozeß seinen Räumungsanspruch sowohl auf die mietvertragliche Rückgabepflicht als auch auf Eigentum, so handelt es sich nicht um eine Feriensache.
2. Wenn der Mieter einen gemeinsamen Hausstand für längere Zeit mit seinem nichtehelichen Lebenspartner führt, so tritt auch dieser mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein.
3. Die Kündigungserklärung muß deutlich den Willen des Vermieters erkennen lassen, das Mietverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.
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