Urteil Räumungsanspruch
Schlagworte
Räumungsanspruch; fristlose Kündigung; Zahlungsverzug; Schonfrist; Versehen des Sozialamts
Leitsatz
Die Durchsetzung des Räumungsanspruchs nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzuges verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die Nichtzahlung eines Teilbetrages innerhalb der Schonfrist auf einem offensichtlichen, durch Nachfrage des Vermieters aufzuklärenden Versehen des Sozialamtes beruht, oder wenn die verbleibende Restschuld unbedeutend gering ist.
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