Urteil Räumungs- und Herausgabeanspruch gegenüber Untermieter


Schlagworte

Räumungs- und Herausgabeanspruch gegenüber Untermieter; Befreiung von der Mietzahlung gegenüber Hauptmieter; Nutzungsentschädigung des Untermieters an den Zwangsverwalter

Leitsätze

1. Verlangt der Zwangsverwalter eines Mietobjekts nach Kündigung des Hauptmietverhältnisses von dem Untermieter die Räumung und Herausgabe, ist dieser von der Zahlung des Mietzinses an den Hauptmieter befreit, auch wenn sich dieser mit dem Zwangsverwalter über die Wirksamkeit jener Kündigung streitet.

2. Wird der Untermieter von dem Zwangsverwalter vor die Wahl gestellt, die Räume herauszugeben oder künftig eine Nutzungsentschädigung an ihn zu zahlen, so darf sich der Untermieter zu Lasten des Hauptmieters auf das Nutzungsentgelt einlassen.

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