Urteil , Prüfungspflicht für Auftraggeber bei Erbringung weiterer Bauleistungen
Schlagworte
, Prüfungspflicht für Auftraggeber bei Erbringung weiterer Bauleistungen
Leitsatz
Ein Auftraggeber, der selbst auf dem Gewerk seines Auftragnehmers aufbaut und weitere Bauleistungen erbringt, verletzt die ihm in eigenen Angelegenheiten obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er die Leistungen dieses Auftragnehmers ungeprüft übernimmt.
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