Urteil Prüfungspflicht, - des Werkunternehmers


Schlagworte

Prüfungspflicht, - des Werkunternehmers

Leitsatz

Den Werkunternehmer trifft in der Regel auch ohne besondere Zusage eine Pflicht, sich nach Anlieferung durch Überprüfung der vom Besteller angeliefer ten Sachen zu vergewissern, daß diese zur Herstellung eines mangelfreien Werks geeignet sind. Diese Prüfungspflicht besteht regelmäßig unabhängig davon, ob der Unternehmer dem Besteller vor der Anlieferung einen Hinweis über die benötigte Beschaffenheit gegeben oder der Besteller es übernom men hat, sich um die nötige Beschaffenheit zu kümmern.

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