Urteil Prüfung der Vollmacht
Schlagworte
Prüfung der Vollmacht; Zwangsvollstreckungsverfahren zur Unterwerfungserklärung nur im Klauselerteilungsverfahren; Identitätsnachweis bei Firmenänderung; Umfirmierung; Namensänderung
Leitsätze
1. Die Erteilung und der Umfang einer Vollmacht zur Erklärung der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde sind allein im Klauselerteilungsverfahren und nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren zu prüfen.
2. Die Erteilung einer neuen Vollstreckungsklausel ist nicht erforderlich, wenn sich aus dem vorgelegten Handelsregisterauszug ergibt, dass lediglich die Firma der Vollstreckungsgläubigerin geändert wurde.
(Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
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