Urteil Prüffähigkeit einer Archi- tektenschlußrechnung
Schlagworte
Prüffähigkeit einer Archi- tektenschlußrechnung; Schlußrechnung, - eines Architekten
Leitsätze
a) Die Beurteilung der Prüffä higkeit einer Architektenschluß rechnung setzt voraus, daß das Gericht hinreichende Feststellun gen zu den Grundlagen der recht lichen Prüffähigkeit getroffen hat. Die Anforderungen an die Prüffä higkeit der Rechnung können von der Anspruchsgrundlage abhän gen, auf die der Architekt seine Forderung stützen kann.
b) Ist die Architektenschlußrech nung nur hinsichtlich der nicht er brachten Leistungen nicht prüffä hig, kann die auf die erbrachten Leistungen gestützte Honorarkla ge nicht als derzeit unbegründet abgewiesen werden.
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