Urteil Prüfbarkeit einer Schlußrechnung bei vorzeitig beendetem Pauschalpreisvertrag
Schlagworte
Prüfbarkeit einer Schlußrechnung bei vorzeitig beendetem Pauschalpreisvertrag
Leitsatz
Die Prüfbarkeit einer Schlußrechnung bestimmt sich nicht allein nach einem abstrakt objektiven Maßstab. Maßgebend sind die Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers, die Umfang und Differenzierung der für die Prüfung erforderlichen Angaben der Schlußrechnung bestimmen und begrenzen.
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