Urteil Prozeßvergleich
Schlagworte
Prozeßvergleich; Unwirksamkeit des -s und Rückzahlungsverlangen
Leitsatz
Ist die rechtliche Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs durch die Fortset zung des bisherigen Rechtsstreits zu klären, so ist grundsätzlich auch der An spruch auf Rückerstattung der aufgrund des Vergleichs erbrachten Leistungen in Fortführung des Ursprungsverfahrens geltend zu machen; für eine neue Klage besteht dann in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis.
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