Urteil Prozeßkostensicherheit, - für Kl. aus USA
Schlagworte
Prozeßkostensicherheit, - für Kl. aus USA; Hinterlegung, Überweisung an Zahlstelle keine -
Leitsätze
Zur Verpflichtung einer ausschließlich in den USA ansässigen Partei, eine Prozeßkostensicherheit nach § 110 Abs. 1 ZPO zu leisten.
Die Überweisung eines Betrages als Prozeßkostensicherheit an die Zahlstelle des Prozeßgerichts steht einer Hinterlegung nicht gleich.
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