Urteil Prozeßkostenhilfeantrag und Konkursanfechtung
Schlagworte
Prozeßkostenhilfeantrag und Konkursanfechtung; Verjährung für Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters; Prozeßkostenhilfegesuch und Insolvenzanfechtung
Leitsatz
Hat der Konkursverwalter innerhalb der Anfechtungsfrist ein Prozeßkostenhilfegesuch verbunden mit einer als Klageentwurf und "bedingte Klage" bezeichneten Klagebegründung eingereicht, und wird ihm Prozeßkostenhilfe nach Ablauf der Jahresfrist versagt, so hat er die Anfechtungsfrist nicht gewahrt, wenn er innerhalb der ihm dann noch zustehenden Frist lediglich den Prozeßkostenvorschuß eingezahlt, jedoch nicht schriftsätzlich erklärt hat, daß der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden soll.
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