Urteil Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme
Schlagworte
Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme
Leitsatz
Dem Bekl. ist Prozesskostenhilfe auch nach Klagerücknahme zu bewilligen, wenn Rechtsverteidigung und Prozesskostenhilfeantragstellung bereits zuvor erfolgt waren und die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte.
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