Urteil Prozesskostenhilfe für Rehabilitierungsverfahren bei Unterbringung in einem Kinder- und Jugendheim
Schlagworte
Prozesskostenhilfe für Rehabilitierungsverfahren bei Unterbringung in einem Kinder- und Jugendheim
Leitsatz
Da die mit der Unterbringung in Kinderheimen der DDR zusammenhängenden Fragen obergerichtlich noch nicht vollständig geklärt sind, ist einem Antragsteller bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen für die strafrechtliche Rehabilitierung im Hinblick auf seine Unterbringung in einem Heim Prozesskostenhilfe zu gewähren.
(Leitsatz der Redaktion)
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