Urteil Prozesskostenhilfe für juristische Person
Schlagworte
Prozesskostenhilfe für juristische Person
Leitsatz
Die für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine juristische Person zusätzlich zur Mittellosigkeit kumulativ notwendige Voraussetzung, dass das Unterlassen der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde, ist nicht gegeben, wenn die Antragstellerin lediglich darauf verweist, dass sie bei einem Erfolg ihrer Rechtsverfolgung diverse Arbeitsplätze schaffen und Investitionen tätigen werde.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat