Urteil Prozesskostenhilfe für Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung bei ungeklärter Rechtsfrage (hier: Heimunterbringung wegen politischer Verfolgung)
Schlagworte
Prozesskostenhilfe für Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung bei ungeklärter Rechtsfrage (hier: Heimunterbringung wegen politischer Verfolgung)
Leitsatz
Hängt die Entscheidung der Hauptsache von der Beantwortung der Frage ab, ob eine Heimunterbringung, die allein wegen politischer Verfolgung und daraus resultierender Inhaftierung der Eltern erfolgt, ohne Weiteres - oder nur beim Vorliegen weiterer Voraussetzungen - als Ausdruck politischer Verfolgung i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG gewertet werden kann, ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren über den Antrag auf Rehabilitierung zu gewähren.
(Leitsatz der Redaktion)
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