Urteil Prozeßkostenhilfe, Formular für - bei Insolvenz
Schlagworte
Prozeßkostenhilfe, Formular für - bei Insolvenz
Leitsatz
Die formularmäßige Erklärung zur Prozeßkostenhilfe ist regelmäßig auch dann nicht entbehrlich, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
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