Urteil Prozesskosten nach übereinstimmend für erledigt erklärter Räumungsklage


Schlagworte

Prozesskosten nach übereinstimmend für erledigt erklärter Räumungsklage

Leitsatz

Der Vermieter hat die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Räumungsprozesses zu tragen, wenn die Kündigungsfrist erst nach Auszug des Mieters und Rückgabe der Wohnung abläuft und der Mieter nach ursprünglicher Beanstandung der vorfristigen Klageerhebung Vergleichsverhandlungen mit dem Vermieter geführt hatte.

(Leitsatz der Redaktion)

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