Urteil Prozeßgericht


Schlagworte

Prozeßgericht; Kompetenzkonflikt; Wohnungseigentumsgericht; Zuständigkeit; Abgabebeschluß

Leitsätze

1. Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Prozeßgericht und einem Wohnungseigentumsgericht sind sowohl die Abgabeentscheidung des Prozeßgerichts wie der Rückgabebeschluß des Wohnungseigentumsgerichts mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.

2. Voraussetzung für die Bestimmung des zuständigen Gerichts in diesem Fall ist, daß die Entscheidungen beider beteiligten Gerichte formell rechtskräftig sind; von der Rechtskraft hängt auch die Wirkung eines Abgabebeschlusses ab.

3. Scheidet ein Wohnungseigentümer aus der Gemeinschaft aus, nachdem die gegen ihn geltend gemachten Wohngeldansprüche beim Prozeßgericht rechtshängig geworden sind, kommt eine Abgabe des Verfahrens durch das Prozeßgericht an das Wohnungseigentumsgericht nicht mehr in Betracht.

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