Urteil Prozeßgebühr bei anwaltlicher Vertretung mehrerer Mieter
Schlagworte
Prozeßgebühr bei anwaltlicher Vertretung mehrerer Mieter
Leitsatz
Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Mieter gegen eine Klage auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung, ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO. In diesem Fall erhöht sich die Prozeßgebühr des Rechtsanwalts für jeden Mitmieter um 3/10.
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