Urteil Prozessführungsbefugnis von Wohnungseigentümergemeinschaften sowohl auf der Kläger- wie auf der Beklagtenseite
Schlagworte
Prozessführungsbefugnis von Wohnungseigentümergemeinschaften sowohl auf der Kläger- wie auf der Beklagtenseite
Leitsatz
Für nachbarrechtliche Beseitigungs- und Duldungsansprüche benachbarter Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Verwalter des Kläger-Verbands nach Prozessermächtigung vertretungsberechtigt, der Verwalter des beklagten Verbands bereits nach dem Gesetz.
(Leitsatz der Redaktion)
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