Urteil Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters


Schlagworte

Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters; Ermächtigung zur Einziehung rückständiger Mieten; Aufhebung der Zwangsverwaltung; Herausgabe unberechtigt vereinnahmter Mieten; Prozess gegen Dritte

Leitsatz

Die einem Zwangsverwalter im Beschluss über die Aufhebung der Zwangsverwaltung vorbehaltene Befugnis, rückständige Mieten einzuziehen, ermächtigt diesen nicht, einen Rechtsstreit gegen Dritte zu beginnen, welche die Mieten unberechtigt vereinnahmt haben sollen.

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