Urteil Prozessführungsbefugnis


Schlagworte

Prozessführungsbefugnis; Zwangsversteigerung; Zwangsvollstreckung; Insolvenzverwalter; Erledigung; Untervermietungsklausel; Pachtvertrag; Genehmigung; Unterverpachtung; konkludente Genehmigung durch Entgegennahme von Miete oder Pacht

Leitsätze

1. Der Erwerb durch Zwangsversteigung hat gemäß § 265 Abs. 2 ZPO keinen Einfluss auf die Prozessführungsbefugnis des auf Räumung und Herausgabe klagenden lnsolvenzverwalters. Dieser kann allerdings nur noch auf Leistung an den neuen Eigentümer klagen.

2. Wird der vorläufig vollstreckbare Herausgabeanspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt, liegt mangels Erfüllung des Herausgabeanspruchs keine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache vor.

3. Zur Auslegung eines neu gefassten Pachtvertrages, in den die noch im ersten Pachtvertrag enthaltene Regelung „Eine ... Untervermietung der Gesamtanlage oder von Teilen der Gesamtanlage, ohne schriftliche Zustimmung des Pächters, ist nicht zulässig" nicht übernommen worden ist.

4. Zur Frage, wann in der über einen längeren Zeitraum erfolgten Hinnahme der Überlassung der Pachtsache an einen Dritten eine stillschweigend erklärte Gestattung der Unterverpachtung liegen kann.

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