Urteil Provisionspflicht trotz vorübergehendem Abbruch der Verhandlungen


Schlagworte

Provisionspflicht trotz vorübergehendem Abbruch der Verhandlungen

Leitsatz

Hat der Nachweismakler seinem Kunden eine Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrags nachgewiesen und wirkt sich der Nachweis beim Abschluß dieses Vertrags, der in angemessenem Zeitabstand nachfolgt, aus, kann die Provisionspflicht nicht mit der Erwägung verneint werden, der Nachweis sei keine wesentliche Maklerleistung gewesen. Dies gilt auch dann, wenn die Verhandlungen des Maklerkunden mit dem unverändert verkaufsbereiten Verkäufer zunächst scheitern und erst aufgrund einer Anzeige des Verkäufers erneut aufgenommen werden.

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