Urteil Provisionsanspruch des Maklers bei Geltendmachung des "großen Schadensersatzanspruchs" durch den Grundstückskäufer
Schlagworte
Provisionsanspruch des Maklers bei Geltendmachung des "großen Schadensersatzanspruchs" durch den Grundstückskäufer
Leitsatz
Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt unberührt, wenn sein Kunde wegen des von ihm nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrags den Verkäufer wegen arglistig verschwiegener Mängel auf den "großen Schadensersatz" im Sinne des § 463 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung in Anspruch nimmt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966).
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