Urteil Provisionsanspruch bei dem Mieter bekannter rechtlicher und wirtschaftlicher Verknüpfung zwischen Eigentümer und Makler
Schlagworte
Provisionsanspruch bei dem Mieter bekannter rechtlicher und wirtschaftlicher Verknüpfung zwischen Eigentümer und Makler
Leitsätze
1. Kein Anspruch auf Maklerprovision, wenn Vermieter/Verwalter und Makler über eine Muttergesellschaft rechtlich miteinander verbunden sind.
2. Das gilt auch dann, wenn dies dem Mieter bei Vertragsschluß bekanntgegeben wurde.
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