Urteil Provisionsanspruch auch auf Grund Makleralleinauftrags ohne ausdrückliche Provisionsvereinbarung
Schlagworte
Provisionsanspruch auch auf Grund Makleralleinauftrags ohne ausdrückliche Provisionsvereinbarung
Leitsätze der Redaktion
1. Bei einem Alleinauftrag ist der Abschluss eines zusätzlichen Maklervertrages mit dem Auftraggeber für die Provisionspflicht im Erfolgsfall nicht erforderlich.
2. Die Pflicht zur Zahlung der Maklerprovision entfällt nicht durch die in dem Alleinauftrag enthaltene Bestimmung, nach der der Makler sich bemühen soll, die Vergütung für seine Vermittlungstätigkeit dem Käufer aufzuerlegen, wenn der Verkäufer nach Kündigung des Alleinauftrags an einen vom Makler nachgewiesenen Käufer provisionsfrei veräußert.
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